AGB Müller Prozessoptimierung
Vertreten durch Michael Müller, Scheerstraße 5, 24306 Plön
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Müller Prozessoptimierung im Bereich Beratung, Analyse, Schulung und operative Umsetzungsbegleitung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Leistungen können insbesondere umfassen:
- Beratungen
- Prozessanalysen (z. B. Gemba Walks, Wertstromanalysen)
- Identifikation von Optimierungspotenzialen
- Workshops und Schulungen (z. B. Lean, 5S)
- Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber identifiziert alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner und stellt diese rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vorher, zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung können ohne Zustimmung des Auftraggebers gesondert berechnet werden.
4. Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Basis:
- vereinbarter Stundensätze oder
- projektbezogener Pauschalen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Reise- und Nebenkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug behält sich Müller Prozessoptimierung vor, die dafür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
6. Terminabsagen / Stornierung
Vereinbarte Termine können sowohl von Müller Prozessoptimierung wie auch vom Auftraggeber bis 48 Stunden vor vereinbarter bzw. beauftragter Leistungserbringung kostenfrei abgesagt werden.
Bei kurzfristigeren Absagen wird der vereinbarte Aufwand sowie durch die Absage entstandene Zusatzkosten ganz oder anteilig berechnet.
Müller Prozessoptimierung ist berechtigt, vereinbarte Termine sowie den Beginn der Leistungserbringung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit oder unverhersehbaren Ereignissen, kurzfristig zu verschieben. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein Ersatztermin abgestimmt. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers aufgrund einer solchen Terminverschiebung sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch Müller Prozessoptimierung vorliegt.
7. Haftung
Die Haftung von Müller Prozessoptimierung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
8. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Nutzungsrechte
Erarbeitete Unterlagen, Analysen und Konzepte sind ausschließlich zur internen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Müller Prozessoptimierung.
Sollten Bestimmungen in den vorliegenden AGB unwirksam sein, stimmt der Auftragnehmer zu, dass an deren Stelle jeweils eine entsprechende gesetzliche Regelung tritt.
