Ungenutzte Kapazitäten sichtbar machen

AGB Müller Prozessoptimierung

Vertreten durch Michael Müller, Scheerstraße 5, 24306 Plön

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Müller Prozessoptimierung im Bereich Beratung, Analyse, Schulung und operative Umsetzungsbegleitung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

 

2. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Leistungen können insbesondere umfassen:

- Beratungen

- Prozessanalysen (z. B. Gemba Walks, Wertstromanalysen)

- Identifikation von Optimierungspotenzialen

- Workshops und Schulungen (z. B. Lean, 5S)

- Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber identifiziert alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner und stellt diese rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vorher, zur Verfügung.

Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung können ohne Zustimmung des Auftraggebers gesondert berechnet werden.

 

4. Vergütung

Die Vergütung erfolgt auf Basis:

- vereinbarter Stundensätze oder

- projektbezogener Pauschalen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Reise- und Nebenkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.

 

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug behält sich Müller Prozessoptimierung vor, die dafür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

6. Terminabsagen / Stornierung

Vereinbarte Termine können sowohl von Müller Prozessoptimierung wie auch vom Auftraggeber bis 48 Stunden vor vereinbarter bzw. beauftragter Leistungserbringung kostenfrei abgesagt werden.

Bei kurzfristigeren Absagen wird der vereinbarte Aufwand sowie durch die Absage entstandene Zusatzkosten ganz oder anteilig berechnet.

Müller Prozessoptimierung ist berechtigt, vereinbarte Termine sowie den Beginn der Leistungserbringung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit oder unverhersehbaren Ereignissen, kurzfristig zu verschieben. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein Ersatztermin abgestimmt. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers aufgrund einer solchen Terminverschiebung sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch Müller Prozessoptimierung vorliegt.

 

7. Haftung

Die Haftung von Müller Prozessoptimierung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

 

8. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

9. Nutzungsrechte

Erarbeitete Unterlagen, Analysen und Konzepte sind ausschließlich zur internen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

 

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Müller Prozessoptimierung.

Sollten Bestimmungen in den vorliegenden AGB unwirksam sein, stimmt der Auftragnehmer zu, dass an deren Stelle jeweils eine entsprechende gesetzliche Regelung tritt.

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